[Blog] Algerien macht Fortschritte bei der Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln

Algerien macht mit neuen GS1-Richtlinien Fortschritte bei der Rückverfolgbarkeit pharmazeutischer Produkte

 

 

Veröffentlicht: Juni 2025 | Autor: SoftGroup Redaktion

 

Algerien tritt mit der Veröffentlichung eines Rundschreibenentwurfs und einer GS1-Implementierungsrichtlinie Ende 2024 in eine neue Phase der Arzneimittelregulierung ein. Diese Dokumente beschreiben die technischen Bedingungen für die Einfuhr von Arzneimitteln und Medizinprodukten für den menschlichen Gebrauch und markieren einen entscheidenden Schritt hin zur vollständigen Rückverfolgbarkeit pharmazeutischer Produkte im Land.

Obwohl der Rundschreibenentwurf noch keinen festen Umsetzungstermin enthält, haben die Behörden bestätigt, dass die Anforderungen ab dem Datum der Unterzeichnung gelten. Für Pharmaunternehmen, die in Algerien tätig sind oder dorthin exportieren, bedeutet dies, dass sie sich unverzüglich vorbereiten müssen.

 

 

Ein strategischer Schritt in Richtung globaler Compliance

Ausrichtung an globalen Rückverfolgbarkeitsstandards
Mit der GS1-Richtlinie ist Algerien auf dem Weg, sich an internationale Best Practices in der Serialisierung und Produktverifizierung anzupassen. Zu den wichtigsten Datenkennungen, die die kommende Verordnung erfordert, gehören:
  • GTIN (Global Trade Item Number): Zur eindeutigen Identifizierung jedes Produktes
  • Seriennummern: Zur Rückverfolgbarkeit auf Einheitenebene und zur Verhinderung von Fälschungen
  • Chargennummern und Verfallsdaten: Unverzichtbar für die Rückrufbereitschaft und Patientensicherheit
  • 2D-Data-Matrix-Barcodes: Für eine effiziente, hochdichte Datenerfassung entlang der gesamten Lieferkette
Diese Ausrichtung spiegelt Algeriens Bestreben wider, sowohl die Marktüberwachung als auch die Transparenz der Lieferkette zu verbessern und spiegelt die bereits in der EU, der MENA-Region und anderen regulierten Märkten bestehenden Regulierungsrahmen wider.

 

 

 

Nationales Pilotprojekt startet 2025

 

 

Während sich Algerien auf die vollständige Umsetzung vorbereitet, soll Anfang 2025 ein nationales Pilotprojekt starten. Im Rahmen dieser Initiative wird die technische und betriebliche Bereitschaft der Beteiligten, darunter Hersteller, Importeure und Gesundheitsbehörden, getestet.

Wir bei SoftGroup betrachten dies als eine wesentliche Phase – eine Phase, die nicht nur das pharmazeutische Ökosystem auf die Einhaltung der Vorschriften vorbereitet, sondern auch den Grundstein für eine langfristige Digitalisierung und Automatisierung legt.

 

 

 

Was dies für die Interessenvertreter der Pharmaindustrie bedeutet

 

 

Unabhängig davon, ob Sie Inhaber einer Marktzulassung, CMO oder lokaler Vertriebshändler sind, bringt der algerische Fahrplan zur Rückverfolgbarkeit neue Verantwortlichkeiten mit sich – aber auch neue Chancen:
  • Stellen Sie die Bereitschaft zur GS1-Serialisierung und -Berichterstattung sicher
  • Bewerten Sie Ihre vorhandenen IT- und Linienfunktionen
  • Planen Sie Onboarding-Support, Schulungen und Partnerausrichtung
  • Nutzen Sie die Pilotphase zur Validierung von Systemen und Arbeitsabläufen
SoftGroup verfügt über umfassende Erfahrung in der Unterstützung nationaler Behörden und Pharmaunternehmen bei der Einführung von Rückverfolgbarkeitslösungen – von der Analyse regulatorischer Lücken bis hin zur umfassenden Softwareimplementierung. Unsere Lösungen sind vollständig GS1-konform und bereits in Märkten mit ähnlichen Rahmenbedingungen im Einsatz.

Machen Sie sich bereit für die Zukunft der Rückverfolgbarkeit in Algerien

 

 

Algeriens regulatorischer Vorstoß spiegelt einen globalen Wandel hin zu vernetzten, transparenten und sicheren pharmazeutischen Lieferketten wider. Jetzt ist es an der Zeit, Ihre Bereitschaft zu prüfen und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um konform und wettbewerbsfähig zu bleiben.