[Blog] Neue Rückverfolgbarkeitsregeln in Äthiopien: Was Pharmaexporteure bis 2026 tun müssen
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Neue Rückverfolgbarkeitsregeln in Äthiopien: Was Pharmaexporteure bis 2026 tun müssen
Die äthiopische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (EFDA) macht einen wichtigen Schritt zur Sicherung ihrer pharmazeutischen Lieferkette. Mit der Einführung des EFDA-MVC Traceability Hub setzt Äthiopien nun Rückverfolgbarkeitsanforderungen für alle Unternehmen durch, die Arzneimittel in das Land exportieren.
Unabhängig davon, ob Sie Zulassungsinhaber (MAH), Hersteller oder CMO sind, erfordern diese Aktualisierungen sofortige Aufmerksamkeit. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.
Schritt 1: Registrieren Sie sich beim EFDA-MVC Traceability Hub
Frist: 25. Juli 2025
Der erste obligatorische Schritt ist die Registrierung beim EFDA-MVC Traceability Hub. Exportierende Unternehmen müssen:
- Unterzeichnen Sie eine Teilnahmevereinbarung mit dem Gesundheitsministerium (MOH-MVC)
- Zahlen Sie die erforderlichen Anmeldegebühren
Die Registrierung beginnt offiziell am 26. Juni 2025 und die EFDA wird Webinare abhalten, um MAHs bei der Navigation durch den Prozess zu unterstützen.
Schritt 2: Starten Sie die Rückverfolgbarkeitsberichterstattung
Frist: 3. Juni 2026
Bis zu diesem Datum müssen sämtliche Rückverfolgbarkeitsereignisse (z. B. Inbetriebnahme, Versand, Empfang) an die nationale Rückverfolgbarkeitszentrale gemeldet werden.
Wenn Ihr Unternehmen noch nicht an ein Partnersystem angeschlossen ist, das diesen Datenaustausch automatisiert, ist es jetzt an der Zeit zu handeln. Verzögerungen könnten zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder zu Marktzugangsstörungen führen.
Schritt 3: Aggregatdaten übermitteln
Nachfrist bis: 1. Dezember 2026
Aufgrund der operativen Komplexität der Aggregation gewährt die EFDA eine Übergangsfrist für die Übermittlung von Aggregationsereignissen (z. B. Parent-Child-Verpackungsbeziehungen). Dies ist jedoch keine Verzögerungstaktik – Ihre Systeme müssen bereits im Vorfeld aggregationsbereit sein.
Schritt 4: Kontaktdaten des Unternehmens angeben
- Name der Firma
- Zugewiesener Ansprechpartner
- Kommunikationsdetails
- Verweis auf das Benachrichtigungsschreiben_250603_15332
Warum dies für SoftGroup-Kunden wichtig ist
- Automatisierter Austausch von Rückverfolgbarkeitsdaten
- Aggregationsbereite Verpackungs- und Berichtstools
- Compliance-Tracking über mehrere Märkte hinweg
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Referenz: EFDA – Äthiopische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde