Thiopia-pharmaceutical-traceability-requirements-2025

[Blog] Neue Rückverfolgbarkeitsregeln in Äthiopien: Was Pharmaexporteure bis 2026 tun müssen

Neue Rückverfolgbarkeitsregeln in Äthiopien: Was Pharmaexporteure bis 2026 tun müssen

 

Die äthiopische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (EFDA) macht einen wichtigen Schritt zur Sicherung ihrer pharmazeutischen Lieferkette. Mit der Einführung des EFDA-MVC Traceability Hub setzt Äthiopien nun Rückverfolgbarkeitsanforderungen für alle Unternehmen durch, die Arzneimittel in das Land exportieren.

Unabhängig davon, ob Sie Zulassungsinhaber (MAH), Hersteller oder CMO sind, erfordern diese Aktualisierungen sofortige Aufmerksamkeit. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.

 

Schritt 1: Registrieren Sie sich beim EFDA-MVC Traceability Hub

 

Frist: 25. Juli 2025

 

Der erste obligatorische Schritt ist die Registrierung beim EFDA-MVC Traceability Hub. Exportierende Unternehmen müssen:

 

  • Unterzeichnen Sie eine Teilnahmevereinbarung mit dem Gesundheitsministerium (MOH-MVC)
  • Zahlen Sie die erforderlichen Anmeldegebühren

 

 

Die Registrierung beginnt offiziell am 26. Juni 2025 und die EFDA wird Webinare abhalten, um MAHs bei der Navigation durch den Prozess zu unterstützen.

 

 

Schritt 2: Starten Sie die Rückverfolgbarkeitsberichterstattung

 

Frist: 3. Juni 2026

 

Bis zu diesem Datum müssen sämtliche Rückverfolgbarkeitsereignisse (z. B. Inbetriebnahme, Versand, Empfang) an die nationale Rückverfolgbarkeitszentrale gemeldet werden.

Wenn Ihr Unternehmen noch nicht an ein Partnersystem angeschlossen ist, das diesen Datenaustausch automatisiert, ist es jetzt an der Zeit zu handeln. Verzögerungen könnten zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder zu Marktzugangsstörungen führen.

 

 

Schritt 3: Aggregatdaten übermitteln

 

Nachfrist bis: 1. Dezember 2026

 

Aufgrund der operativen Komplexität der Aggregation gewährt die EFDA eine Übergangsfrist für die Übermittlung von Aggregationsereignissen (z. B. Parent-Child-Verpackungsbeziehungen). Dies ist jedoch keine Verzögerungstaktik – Ihre Systeme müssen bereits im Vorfeld aggregationsbereit sein.

 

 

Schritt 4: Kontaktdaten des Unternehmens angeben

 

Frist: 4. August 2025
Die EFDA verlangt von allen teilnehmenden Unternehmen die Übermittlung offizieller Kontaktinformationen per E-Mail an EFDA-MVC-support@avc360.com. Die E-Mail muss Folgendes enthalten:
  • Name der Firma
  • Zugewiesener Ansprechpartner
  • Kommunikationsdetails
  • Verweis auf das Benachrichtigungsschreiben_250603_15332

Warum dies für SoftGroup-Kunden wichtig ist

 

Äthiopien orientiert sich rasch an globalen Standards für die Rückverfolgbarkeit pharmazeutischer Produkte. Für die Partner und Kunden von SoftGroup ist dies mehr als nur eine Compliance-Aufgabe – es bietet die Möglichkeit, Abläufe zu optimieren, die Transparenz zu verbessern und einen reibungslosen Marktzugang in einer wachsenden Wirtschaft zu gewährleisten.
Die SATT-PLATTFORM unterstützt die vollständige Integration mit nationalen Hubs wie EFDA-MVC und bietet:
  • Automatisierter Austausch von Rückverfolgbarkeitsdaten
  • Aggregationsbereite Verpackungs- und Berichtstools
  • Compliance-Tracking über mehrere Märkte hinweg
Ganz gleich, ob Sie eine globale Serialisierungsstrategie verwalten oder zum ersten Mal in den Markt in Äthiopien einsteigen: Wir helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Fristen einzuhalten – ohne Ihre Produktionszeitpläne zu unterbrechen.

 

SoftGroup unterstützt Pharmaunternehmen bei der Rückverfolgbarkeit in Äthiopien und weltweit. Wir zeigen Ihnen, wie die SATT-PLATTFORM die Compliance in Schwellenländern vereinfacht.

 

Buchen Sie eine kostenlose Demonstration der SATT-PLATTFORM

 

 

 

Referenz: EFDA – Äthiopische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde