[Blog] Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln in Guinea-Bissau: Wichtige behördliche Fristen und Anforderungen
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Guinea-Bissau: Wichtige regulatorische Fristen und Anforderungen
Am 19. September 2025 hat die Regierung von Guinea-Bissau offiziell ihr nationales Arzneimittelrückverfolgungssystem eingerichtet – den AVG Pharmaceutical Traceability Hub.
Die Initiative wurde im Rahmen der Meldung Nr. 31/GMSP/2025 und der gemeinsamen Meldung des General Health Inspection Office (IGAS) und der Regulatory Authority for Pharmacy, Laboratory and Medicines (ARFAME) gestartet, die im Oktober 2025 veröffentlicht wurde.
Das System führt obligatorische digitale Track & Trace-Kontrollen ein, um die Echtheit und Herkunft aller im Land vertriebenen Medikamente zu überprüfen. Die Plattform wird im Oktober 2025 für die Registrierung von Herstellern, Importeuren, Händlern und Abgabestellen geöffnet. Die offizielle Inbetriebnahme ist für März 2026 geplant.
Zeitplan für die Implementierung
Hersteller und Zulassungsinhaber (MAHs)
- Bis 15. November 2025: Im Nationalen Rückverfolgbarkeitssystem registrieren und Produkt- und Standortstammdaten übermitteln.
- Bis 19. März 2026: Serialisierung der Primärverpackungen (SGTIN) mit GTIN, Chargennummer und Verfallsdatum einführen. Die Daten müssen über GS1 EPCIS (Kommission, Schiff) übermittelt werden.
- Bis 19. September 2026: Serialisierung auf Sekundär- und höhere Verpackungen (SSCC) ausweiten und Aggregatdaten über GS1 EPCIS (Commission, Aggregate, Ship) melden.
Händler und Abgabestellen (Importeure, Großhändler, Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken)
- Bis 30.11.2025: Registrierung abschließen und Stammdaten übermitteln.
- Bis 18. Dezember 2025: Herstellen einer Konnektivität mit dem Nationalen Rückverfolgbarkeitssystem (API oder manuelle Schnittstelle).
- Bis 19. September 2026: Einhaltung der Vorschriften zur Serialisierung von Primärverpackungen.
- Bis 19. September 2027: Ausweitung der Konformität auf Sekundär- und Logistikverpackungen, Meldung über GS1 EPCIS (Receive, Ship, Dispense, Aggregate, Disaggregate).
Geltungsbereich
- Für den persönlichen Gebrauch importierte Produkte
- Von autorisierten Institutionen bestellte nicht registrierte Produkte
- Muster für behördliche oder Werbezwecke
- Blut und Blutbestandteile
- Homöopathische und traditionelle Arzneimittel
- Magistralrezepturen
Serialisierung und Datenstruktur
- GTIN (Global Trade Item Number)
- Chargen-/Losnummer
- Verfallsdatum
- Seriennummer
- Sekundärverpackungen: kodiert in einem 2D-DataMatrix
- Tertiärpakete/Logistikeinheiten: kodiert in einem linearen GS1-128-Barcode und/oder 2D-Barcode
- Logistikeinheiten: gekennzeichnet durch einen SSCC (Serial Shipping Container Code)
Registrierung und Konnektivität
- Füllen Sie den Schulungsbereich (Ressourcen – Schulungen) aus.
- Füllen Sie das Anmeldeformular mit Firmendetails, GLN und Vertreterinformationen aus.
- Bestätigen Sie die Registrierung über den Bestätigungslink in der E-Mail.
- Erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden eine Systembestätigung.
Offizielle Quellen
- Regulierungsbehörde für Pharmazie, Labor und Arzneimittel (ARFAME)
- Allgemeines Gesundheitsinspektionsamt (IGAS)
- Depesche Nr. 31/GMSP/2025 (19. September 2025)
- Gemeinsame Botschaft IGAS–ARFAME (Oktober 2025)
- GS1 Allgemeine Spezifikationen