[Blog] Serialisierung in Algerien jetzt obligatorisch: Was das neue Dekret von 2025 für Pharmaimporteure bedeutet
Inhaltsverzeichnis
Ein bedeutender Wandel im Bereich der Compliance: Algerien führt Serialisierung zur Pflicht ein
Am 12. Oktober 2025 führte das algerische Ministerium für die pharmazeutische Industrie einen entscheidenden regulatorischen Schritt ein. Das Ministerialdekret Nr. 25 (Arrêté N°25 du 12 Octobre 2025), veröffentlicht im Amtsblatt der algerischen Republik, schreibt die Serialisierung aller nach Algerien importierten Humanarzneimittel nunmehr vor.
Diese neue Maßnahme ist Teil der umfassenderen Bemühungen Algeriens zur Modernisierung der Arzneimittelregulierung und steht im Einklang mit internationalen Bestrebungen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln und der Patientensicherheit.
Was der Erlass umfasst: Wichtige Compliance-Anforderungen
- Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Sicherheit importierter Gesundheitsprodukte
- Harmonisierung mit internationalen Standards, einschließlich GS1-konformer Data-Matrix-Barcodierung
Jede Sekundärverpackung enthält einen 2D-Data-Matrix-Code, der Folgendes kodiert:
- GTIN (Global Trade Item Number)
- Eindeutige Seriennummer
- Chargennummer
- Verfallsdatum
Fügen Sie eine Manipulationssicherung hinzu, um die Unversehrtheit der Verpackung zu bestätigen.
- Verschreibungspflichtige Medikamente
- Erstattungsfähige Arzneimittel
Nächste Schritte: Meldung an das algerische nationale Kontaktverfolgungssystem
Wie SoftGroup helfen kann
- Azure-basierte Serialisierungsplattform
- Kartierung lokaler Vorschriften
- Schnelle Implementierung für neue Märkte
- Integration mit Zoll- und Meldesystemen
Offizielle Informationsquellen
- Ministerium für die pharmazeutische Industrie (Ministère de l'Industrie Pharmaceutique – Algerien)
- GS1-Standards für Serialisierung und Aggregation
Bleiben Sie Algeriens Serialisierungs-Zeitplan einen Schritt voraus – Kontaktieren Sie unser Regulierungsteam oder fordern Sie eine Demo unserer SATT-PLATTFORM an.