Aserbaidschan hat ab dem 1. Januar 2024 eine obligatorische Serialisierung von Arzneimitteln eingeführt.
Um eine Echtzeitüberwachung aller Phasen – von der Produktion/Einfuhr der Arzneimittel bis zu ihrer Lieferung an den Endverbraucher – durchzuführen und die Sicherheit zu gewährleisten sowie den Schmuggel von Arzneimitteln zu verhindern, hat Aserbaidschan ab dem 1. Januar 2024 schrittweise das „Tracking and Tracing System“ eingeführt.
In der Anfangsphase begann die Überwachung psychotroper und potenter Medikamente. Ab dem 1. Juni 2024 wird in den Lagern aller inländischen Hersteller und Pharmagroßhändler sowie in medizinischen Einrichtungen und Apotheken mit der Echtzeitüberwachung anderer Medikamente begonnen.
Regulierungsbehörde – Analytisches Kompetenzzentrum des Gesundheitsministeriums, Gesundheitsministerium der Republik Aserbaidschan
Ihren Aufgaben entsprechend nehmen sie folgende Funktionen wahr:
Vorschriften
Produkte, die eine Strichcodierung erfordern:
Anforderungen an die Serialisierungs-Barcodierung – Obligatorisch, GS1 2D-Datamatrix;
2D-Datenmatrix:
Anforderungen an die Aggregationsbarcodierung – Noch nicht erforderlich, wird aber erwartet;
Für Menschen lesbarer Teil:
Meldesystem: System zur Verfolgung und Rückverfolgung von Arzneimitteln – Dərman Vasitələrinin Təqib və İzləmə Sistemi (DVTIS)
Umfang: Echtzeitüberwachung aller Phasen von der Produktion oder Einfuhr von Arzneimitteln bis zu ihrer Auslieferung an den Endverbraucher, um die Sicherheit des Arzneimittelverkehrs zu gewährleisten und Arzneimittelschmuggel zu verhindern.
Zeitplan: Das „Tracking- und Tracing-System für Arzneimittel“ wird schrittweise vom 1. Januar 2024 bis Ende 2024 eingeführt.
Interessensgruppen:
Basierend auf den von uns gesammelten Informationen:
Es wurde ein Informationssystem zur Verfolgung und Überwachung von Arzneimitteln (DVTIS) entwickelt, das die elektronische Verfolgung codierter Arzneimittel gemäß dem GS1 2D Data Matrix-Format ermöglicht. Teilnehmer am Arzneimittelverkehr melden sich mit dem entsprechenden Benutzernamen und Passwort bei diesem System an. Diese Benutzerkonten werden auf der Grundlage von Informationen erstellt, die von den entsprechenden Institutionen der Abteilung „Verfolgung und Rückverfolgung von Arzneimitteln“ bereitgestellt werden, die als Betreiber des Systems fungiert.
Informationen zur Bedienung des Systems sind über Video-Tutorials auf der Internetseite der Regulierungsbehörde verfügbar: https://pharma.az/en/news/how-to-use-the-track-and-trace-system-of-medicines/
Das System ermöglicht (1) den Import von bereits verwendeten Codes, die von der Europäischen Union, den USA, Indien und anderen Ländern reguliert werden, und (2) die Generierung von Codes zur Platzierung auf Verpackungen entweder direkt während des Produktionsprozesses oder durch Aufkleben durch den Importeur.
Nützliche Links
Webadresse (Link) für den Zugang zum „Track-and-Trace-System für Arzneimittel“: