fmd-Medikamente

Fälschungsschutzrichtlinie – Rechtlicher Rahmen und Umsetzung

 

Erfüllen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsanforderungen der FMD

 

Der delegierte Rechtsakt Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission mit Einzelheiten zu den Merkmalen der Sicherheitsmerkmale, wie und von wem die Echtheit von Arzneimitteln überprüft werden sollte, wurde am 2. Oktober 2015 angenommen und nach Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat am 9. Februar veröffentlicht 2016.
Die delegierte Verordnung und das darin festgelegte neue Arzneimittelverifizierungssystem gelten ab dem 9. Februar 2019.
Die Richtlinie 2011/62/EU bildet die Grundlage für eine Reihe von gesetzgeberischen Umsetzungsmaßnahmen, die von der Kommission durchzuführen sind.

Die Kommission stellte die wichtigsten Elemente der delegierten Verordnung auf einem Workshop der Interessenträger vor, der am 26. Februar 2016 in Brüssel stattfand.
Um die Umsetzung der delegierten Verordnung und der neuen Vorschriften zur Verifizierung von Arzneimitteln zu erleichtern, hat die Kommission ein Dokument mit „Fragen und Antworten“ erstellt.

Quelle: eur-lex.europa.eu Und ec.europa.eu.